WebAkademie: LIVE - Papierbelege vernichten – ja klar!


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Immer wieder stellt sich die Frage, ob Papierbelege nach dem Buchen geschreddert bzw. vernichtet werden dürfen? Egal ob im Unternehmen oder in Steuerberatungskanzleien. In diesem Webinar erhalten Sie klare Antworten.
  • Welche Belege müssen wie lange aufbewahrt werden? (am besten digital!)
  • Wieso darf ich die Papierbelege vernichten? Stichwort: Voraussetzung
  • Wie bekommt ein Betriebsprüfer die elektronischen Daten?
  • Darf ich die Vernichtung der Belege empfehlen?
  • Wie sieht es dabei mit der Haftung aus?
  • Welche IT-Voraussetzungen gibt es dabei?

Viele Fragen – viele spannende Antworten von 4 Profis!

Die Vortragenden:
  • Mag. Roland Beranek (Leiter BMD Akademie)
  • Mag. Andreas Feckter (langjähriger Betriebsprüfer sowie Spezialist für USt und Forschungsprämie im Fachbereich der GroßBP)
  • Mag. Herbert Houf (STB-, WP- und BAO-Profi)
  • Dr. Markus Knasmüller (Sachverständiger & IT-Profi)
     

Auszug aus dem Inhalt:
  • Verfahrensrechtliche Grundlagen der digitalen/papierlosen Buchhaltung
  • Was bedeutet Ordnungsmäßigkeit bei digitalen Aufzeichnungen?
  • Welche Auswirkungen hat die BAO in Bezug auf „urschriftgetreu“?
  • Müssen E-Mails mit elektronischen Rechnungen aufbewahrt werden?
  • Müssen Schnittstellendateien (XML, Hogast, Excel-Dateien) nach dem Verbuchen aufbewahrt werden?
  • Welche Belege dürfen vernichtet werden – bzw. welche Unterlagen müssen/sollen original aufbewahrt werden?
  • Was genau bedeutet „revisionssicheres Archiv“ – Voraussetzungen?
  • Können Haftungen für den STB entstehen?
  • Was sind die in der BAO genannten WORM-Festplatten usw.?
  • Kann/darf der Betriebsprüfer den Ausdruck aller digitalen Rechnungen verlangen?
  • Und viele spannende Fragen mehr!

01.12.2025

09:00 bis 13:00 Uhr

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